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Was Parteien tun
Parteien sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen politischen Zielen. Artikel 21 des Grundgesetzes sagt: Sie wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das heißt: Sie sammeln Ideen, machen Vorschläge und stellen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
Warum gibt es mehrere Parteien? Weil sie unterschiedliche Meinungen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. So können diese Ansichten im Bundestag diskutiert werden.
Parteien treten bei Wahlen an und sammeln Stimmen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, so schreibt es Artikel 21 ebenfalls vor.
Die Abkürzungen: CDU, CSU, SPD und FDP
Die Abkürzungen der großen Parteien stehen für diese Namen:
- CDU: Christlich Demokratische Union (Deutschlands).
- CSU: Christlich-Soziale Union. Die CSU ist nur in Bayern tätig.
- SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschlands.
- FDP: Freie Demokratische Partei.
Die CDU tritt in allen Ländern außer Bayern an, die CSU nur in Bayern. Im Bundestag bilden beide eine gemeinsame Fraktion.
Koalitionen: wenn Parteien zusammenarbeiten
Eine Partei hat oft nicht genug Stimmen für eine Regierung. Dann schließen sich mehrere Parteien zusammen. Dieses Bündnis heißt Koalition. Die Partner einigen sich dann auf ein gemeinsames Regierungsprogramm.
Eine Fraktion ist etwas anderes. Sie ist der Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament. Koalition und Fraktion sollte man nicht verwechseln.
Die Ampelkoalition bestand aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Der Name kommt von den Farben Rot, Gelb und Grün, die an eine Verkehrsampel erinnern. Diese Regierung arbeitete von 2021 bis 2024.
Grundrechte gelten auch für Mehrheiten
Das Grundgesetz schützt die Grundrechte. Ein Beispiel ist die Pressefreiheit nach Artikel 5. Eine Partei kann sie nicht einfach abschaffen, auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag: Ein Grundrecht darf in seinem Kern nicht angetastet werden (Artikel 19).
Eine Partei, die eine Diktatur errichten will, ist verfassungswidrig. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht, nicht die Regierung. Man spricht hier von einer wehrhaften Demokratie. Sie schützt ihre Grundregeln, verbietet aber nicht jede unbequeme Meinung.
Wann eine Partei verboten werden kann
Eine Partei kann verboten werden, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kämpft. Das sind die Grundregeln der Demokratie. Eine Partei ist also dann verfassungswidrig, wenn sie diese Ordnung beseitigen oder beeinträchtigen will oder den Bestand Deutschlands gefährdet.
Kritik an Politikern, ein neues Programm oder ein teurer Wahlkampf reichen dafür nicht aus. Ein Verbot ist eine ernste Entscheidung. Deshalb entscheidet darüber das Bundesverfassungsgericht und nicht die Regierung oder das Parlament.
Abgeordnete und ihre Partei
Abgeordnete im Bundestag sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, so steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes.
Trotzdem arbeiten Abgeordnete einer Partei meist eng zusammen. Im Bundestag bilden sie dafür eine Fraktion. Eine Fraktion besteht aus Abgeordneten, nicht aus Parteimitgliedern ohne Mandat.
Diese 10 Fragen kommen im Test vor
- 12Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- 20Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
- 31Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …
- 41Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?
- 43Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
- 76Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?
- 78Was bedeutet die Abkürzung SPD?
- 79Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?
- 92Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?
- 103Was wird in Deutschland als „Ampelkoalition“ bezeichnet? Die Zusammenarbeit ...
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QuellenGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandKoalition - Bundeszentrale für politische BildungFunktion und Aufgabe - Deutscher Bundestag