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Was ein Rechtsstaat ist
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem das Recht gilt. Auch der Staat selbst muss sich an die Gesetze halten. Behörden und Regierung dürfen nicht nach Belieben handeln. Sie brauchen eine rechtliche Grundlage, und Gerichte können ihr Handeln überprüfen.
Das Grundgesetz regelt das in Artikel 20, Absatz 3. Danach ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ein Beispiel: Eine Behörde darf in die Rechte eines Menschen nur eingreifen, wenn ein Gesetz das erlaubt. Ohne eine solche Grundlage ist der Eingriff unzulässig.
Die drei Gewalten
Die Staatsgewalt ist in drei Bereiche geteilt. Diese Trennung heißt Gewaltenteilung. Sie verhindert, dass ein Bereich zu viel Macht bekommt. Artikel 20 des Grundgesetzes nennt die besonderen Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Die drei Gewalten sind:
- Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt: Bundestag und Bundesrat wirken an den Gesetzen des Bundes mit.
- Die Exekutive, also die vollziehende Gewalt: Regierung, Ministerien, Behörden, Polizei und Finanzämter führen die Gesetze aus.
- Die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt: Richterinnen und Richter entscheiden in den Gerichten.
Die Presse gehört nicht zu den staatlichen Gewalten, sie ist frei und unabhängig vom Staat. Die Trennung der Gewalten schützt die Bürgerinnen und Bürger, weil niemand alle Macht allein hat.
Gerichte und Regierung
Richterinnen und Richter gehören zur Judikative. Sie sprechen Recht und entscheiden Streitfälle. Gerichte gehören deshalb nicht zur Exekutive. Die Polizei dagegen schon.
Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Niemand darf ihnen bei einer Entscheidung Anweisungen geben.
Gerichte können Entscheidungen von Behörden und der Regierung überprüfen. Das begrenzt die Macht jedes einzelnen Bereichs.
Was der Rechtsstaat schützt
In einem Rechtsstaat darf man die Regierung kritisieren. Man darf sich auch friedlich versammeln und demonstrieren. Diese Freiheiten gehören zur Demokratie.
Auch die Freiheit der Person ist geschützt. Eine Festnahme braucht eine gesetzliche Grundlage, und über eine längere Freiheitsentziehung entscheidet ein Gericht. Private Gruppen dürfen niemanden wie eine Polizei festnehmen und einsperren.
Das Grundgesetz schützt diese Rechte als Grundrechte. Der Staat muss sie achten, auch wenn er Gesetze erlässt.
Gleiches Recht für alle
Das Prinzip lässt sich kurz zusammenfassen: Alle Einwohnerinnen und Einwohner und der Staat müssen sich an die Gesetze halten. Das gilt für alle Menschen im Land, nicht nur für Deutsche.
Der Staat steht nicht über dem Recht. Diese Ordnung gilt auch als Lehre aus der NS-Zeit: Nach 1945 sollte kein Staat in Deutschland wieder ohne Kontrolle herrschen können.
Ein Merksatz
Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive führt sie aus, die Judikative spricht Recht. Zur Exekutive gehören zum Beispiel Polizei, Finanzämter und Ministerien, die Gerichte dagegen zur Judikative.
Diese 10 Fragen kommen im Test vor
- 3Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
- 32Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
- 51Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
- 53Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?
- 54Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
- 60In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur …
- 63Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?
- 143Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …
- 144Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …
- 145In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet ein Richter / eine Richterin? Für die …
Jede Frage mit Hintergrund findest du auf den Fragenseiten. Mit Antworten üben kannst du in der App.
QuellenGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20)Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 92)Funktion und Aufgabe - Deutscher Bundestag