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Das Staatsoberhaupt vertritt das Land
Das Staatsoberhaupt ist die Person, die den Staat nach innen und nach außen vertritt. In Deutschland ist das der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin. Die Hauptaufgabe ist das Repräsentieren, also das Vertreten des Landes.
Die Regierung leitet dagegen der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Das tägliche Regieren ist also nicht Aufgabe des Bundespräsidenten. Er entwirft auch keine Gesetze. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Er vertritt Deutschland bei Staatsbesuchen und empfängt ausländische Gäste.
- Er ernennt den Bundeskanzler und die Bundesminister.
- Er fertigt Gesetze aus, das heißt, er unterschreibt sie, bevor sie in Kraft treten.
- Er verleiht Orden und Ehrenzeichen.
Im Ausland vertritt er Deutschland bei Reisen und Empfängen. Im Inland spricht er bei wichtigen Anlässen zur Bevölkerung, etwa am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober.
Wahl durch die Bundesversammlung
Die Bürgerinnen und Bürger wählen den Bundespräsidenten nicht direkt. Das ist eine häufige Verwechslung. Gewählt wird er von der Bundesversammlung. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden.
Direkt wählen die Wahlberechtigten dagegen den Bundestag, die Landtage und das Europäische Parlament. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Staatsoberhaupts zusammen. Sie wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen. Wer Bundespräsident werden will, braucht die Mehrheit der Stimmen in dieser Versammlung.
Der aktuelle Amtsinhaber
Stand: Oktober 2026 ist Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident. Er wurde 2017 gewählt und 2022 für eine zweite Amtszeit bestätigt. Diese zweite Amtszeit endet im März 2027; danach wählt die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt.
Das Amt ist überparteilich angelegt. Der Bundespräsident soll alle Menschen im Land ansprechen, nicht nur die Anhänger einer Partei.
Ehrungen: das Bundesverdienstkreuz
Wer auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder sozialem Gebiet eine besondere Leistung erbracht hat, kann geehrt werden. Die bekannteste Auszeichnung dafür ist der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Umgangssprachlich heißt er Bundesverdienstkreuz.
Der Orden würdigt besondere Verdienste um das Gemeinwohl. Der Bundespräsident verleiht ihn. Die Verleihung ist ein offizieller Akt des Staates. Wer den Orden erhält, bekommt eine öffentliche Anerkennung.
Verdienste können auf vielen Gebieten erbracht werden, etwa in der Politik, in der Wirtschaft, in der Kultur, in der Wissenschaft oder im sozialen Bereich. Die Auszeichnung zeigt, dass der Staat solches Engagement anerkennt.
Das Amt im Grundgesetz
Die Stellung des Bundespräsidenten regelt das Grundgesetz in den Artikeln 54 bis 61. Dort stehen Wahl, Amtszeit und Aufgaben. Das Amt ist vom Amt des Bundeskanzlers getrennt: Der Bundespräsident repräsentiert den Staat, der Bundeskanzler leitet die Regierung.
Diese 6 Fragen kommen im Test vor
- 44Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?
- 75Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?
- 84Welche Hauptaufgabe hat der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin? Er / Sie …
- 86Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?
- 87Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
- 102Womit kann man in der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden, wenn man auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder sozialem Gebiet eine besondere Leistung erbracht hat? Mit dem …
Jede Frage mit Hintergrund findest du auf den Fragenseiten. Mit Antworten üben kannst du in der App.
QuellenGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 54)Bundesversammlung und Wahl des Bundespräsidenten - Deutscher BundestagDer Bundespräsident - Aufgaben in DeutschlandVerdienstorden der Bundesrepublik DeutschlandBundespräsident Frank-Walter Steinmeier - Biographie