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Das Parlament für ganz Deutschland
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Sein Sitz ist das Reichstagsgebäude in Berlin. Dort finden die Plenarsitzungen statt, also die Sitzungen aller Abgeordneten.
Drei Begriffe sollte man auseinanderhalten. Die Volkskammer war das Parlament der DDR. Die Bundesversammlung wählt nur das Staatsoberhaupt. Der Bundesgerichtshof ist ein Gericht und kein Parlament.
Im Sitzungssaal sitzen die Abgeordneten im Plenum. Das Wort Plenum meint die Gesamtheit aller Abgeordneten bei einer Sitzung.
Wer wählt die Abgeordneten?
Die Abgeordneten des Bundestages werden vom wahlberechtigten Volk gewählt. Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wählen dürfen die Bürgerinnen und Bürger, nicht das Militär, die Wirtschaft oder die Verwaltung.
Bei der Bundestagswahl wird also das Parlament für Deutschland gewählt. Den Bundeskanzler wählt der Bundestag selbst. Den Bundespräsidenten wählt die Bundesversammlung. Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk und sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
Was der Bundestag tut
Gesetze werden von Parlamenten beschlossen. Auf Bundesebene ist der Bundestag das wichtigste Gesetzgebungsorgan; je nach Gesetz wirkt außerdem der Bundesrat mit. Der Bundestag hat vor allem drei Aufgaben:
- Gesetze beraten und beschließen
- die Bundesregierung kontrollieren
- die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen
Bevor der Bundestag ein Gesetz beschließt, berät er den Entwurf in mehreren Lesungen. Dafür arbeiten Ausschüsse die Vorlagen durch. Danach stimmen die Abgeordneten im Plenum ab.
Die Regierung bildet der Bundestag dagegen nicht selbst: Die Bundesministerinnen und Bundesminister werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.
Fraktionen und Opposition
Abgeordnete einer Partei schließen sich im Parlament zu einer Fraktion zusammen. Im Bundestag gelten dafür Regeln, zum Beispiel eine Mindestgröße von grundsätzlich fünf Prozent der Mitglieder. Die Fraktion hilft ihren Mitgliedern bei der gemeinsamen Arbeit im Parlament.
Die Opposition sind alle Abgeordneten, die nicht zu den Regierungsparteien gehören. Sie tragen die Regierung nicht und kontrollieren ihre Arbeit. Dafür nutzt sie unter anderem Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse. Die größte Fraktion ist nicht automatisch Opposition, und jede Partei über der Fünf-Prozent-Hürde ist es ebenfalls nicht automatisch.
Abgeordnete behalten ihr freies Mandat auch nach einem Wechsel der Fraktion. Verliert dadurch eine Regierungsfraktion Sitze, kann die Regierung ihre knappe Mehrheit verlieren.
Präsidium und die größten Fraktionen
Der Bundestag wählt seine Präsidentin oder seinen Präsidenten selbst. Traditionell stammt die gewählte Person aus der stärksten Fraktion im Parlament.
Stand: Oktober 2026 sind CDU/CSU und AfD die beiden größten Fraktionen im 21. Bundestag. Diese Sitzverteilung kann sich nach einer Wahl oder durch Veränderungen im Parlament ändern.
Diese 13 Fragen kommen im Test vor
- 13Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...
- 28Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?
- 42Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
- 57Wer wird meistens zum Präsidenten/zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt?
- 65Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- 73Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit …
- 74Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
- 88Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …
- 89Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?
- 98Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
- 124Die Bundestagswahl in Deutschland ist die Wahl …
- 128Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
- 129Vom Volk gewählt wird in Deutschland …
Jede Frage mit Hintergrund findest du auf den Fragenseiten. Mit Antworten üben kannst du in der App.
QuellenOpposition - Deutscher BundestagFunktion und Aufgabe - Deutscher BundestagSitzverteilung des 21. Deutschen BundestagesAbgeordnete - Deutscher BundestagErläuterungen zur Geschäftsordnung - Deutscher Bundestag